28.03.2024     Leben & Bildung

Leinenzwang während der Brut- und Setzzeit

Das Ordnungsamt informiert: Während der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis 15. Juli schreibt das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung einen Leinenzwang vor.

Foto(Pixabay): Zum Schutz von Jungtieren gilt in der Brut- und Setzzeit für alle Hunde Leinenzwang.

Foto(Pixabay): Zum Schutz von Jungtieren gilt in der Brut- und Setzzeit für alle Hunde Leinenzwang.

Halter müssen ihre Hunde deshalb in diesem Zeitraum außerhalb von Ortschaften zum Schutz von Jungtieren wie Rehkitz, Küken von Rebhuhn oder Kiebitz und jungen Hasen an der Leine führen. Das gilt auch für Hunde ohne Jagdtrieb: Denn häufig verenden Jungtiere auch, weil ihre Eltern sie wegen des Kontaktes mit einem Hund verlassen.

Das ganze Jahr über haben Halter darüber hinaus die Pflicht, die Hinterlassenschaften ihrer Hunde zu beseitigen. Vor allem an Fußwegen ist Hundekot häufig ein echtes Problem. Die Gemeinde appelliert in jedem Fall an alle Beteiligten aufeinander Rücksicht zu nehmen. Nähere Infos gibt es in der Gemeinde Lehre unter Telefon 05308/ 699-38 oder per E-Mail an ordnungsamt(at)gemeinde-lehre.de.