Informationen zur Ehrenamtskarte

Warum Ehrenamtskarte?

Die Ehrenamtskarte ist ein Zeichen des Dankes und der Anerkennung für langjähriges und intensives bürgerschaftliches Engagement. Unabhängig von ihrem Wohnort erhalten ihre Inhaberinnen und Inhaber aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und seinen Städten und Gemeinden in ganz Niedersachsen vergünstigten Eintritt in viele öffentliche und private Einrichtungen und zu Veranstaltungen unterschiedlicher Art.
Mit der Vergabe der Ehrenamtskarten möchten der Landkreis Helmstedt und seine kreisangehörigen Gemeinden bei den zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern mit mehr als bloßen Worten ein herzliches „Dankeschön“ für die Zeit und Kraft sagen, die sie dem Allgemeinwohl in vielfältiger Weise zur Verfügung stellen.

Welche Merkmale bestimmen das freiwillige Engagement / Ehrenamt?

  • Es ist freiwillig (in Abgrenzung zur vertraglich festgelegten und abhängigen Erwerbsarbeit)
  • Es ist unentgeltlich (im Gegensatz zur bezahlten Arbeit, Auslagenerstattung unschädlich, allerdings keine Bezahlung von Zeit und Mühe)
  • Es findet in einem organisatorischen Rahmen statt (in Abgrenzung zur spontanen Hilfeleistung und informellen Systemen wie Familie und Verwandtschaft)
  • Es findet möglichst kontinuierlich statt (in Abgrenzung zu einmaliger und kurzfristiger Hilfe)

Wer kann die Ehrenamtskarte bekommen?

Die Ehrenamtskarte kann erhalten, wer

  • sich mindestens fünf Stunden pro Woche
  • seit mindestens drei Jahren
  • ohne Aufwandsentschädigung, die über die Erstattung von Kosten hinausgeht
  • in einer Organisation
  • im Landkreis Helmstedt ehrenamtlich engagiert und
  • zum Stichtag 01.07.2009 mindestens 18 Jahre alt ist.


Was bedeutet ohne Aufwandsentschädigung?

Der Landkreis Helmstedt berücksichtigt bei der Vergabe der Ehrenamtskarte nur diejenigen Bewerber/-innen, die für ihr Ehrenamt keine Bezahlung erhalten, die über Auslagen für die ehrenamtliche Tätigkeit oder Erstattung von Kosten (z. B. Telefonkosten, Fahrtkosten, Porto) hinausgeht.

Was muss ich tun, um die Ehrenamtskarte zu erhalten?

Die/der Bewerber/in kann das Antragsformular von dieser Web-Seite herunterladen, sowie bei ihrer/seiner Wohnsitzgemeinde oder beim Landkreis Helmstedt, Bürgerinformation, Südertor 6, 38350 Helmstedt erhalten.
Das ausgefüllte Antragsformular ist durch die Organisation, für die die/der Bewerber/in das Ehrenamt ausübt, zu bestätigen und anschließend bei der Wohnsitzgemeinde einzureichen.

Welche Vergünstigungen sind mit der Ehrenamtskarte verbunden?

Inhaber/-innen der Ehrenamtskarte können in ganz Niedersachsen eine Reihe von attraktiven Vergünstigen in Anspruch nehmen. Dazu gehören kulturelle und sportliche Veranstaltungen, ebenso wie Museen, Schwimmbäder und andere Freizeiteinrichtungen. Die Liste der aktuellen Vergünstigungen kann im Internet unter www.freiwilligenserver.de eingesehen werden.

Wie lange ist die Ehrenamtskarte gültig?

Die Ehrenamtskarte hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer von bis zu 3 Jahren und gilt nur in Verbindung mit der Vorlage eines gültigen Personalausweises bzw. Reisepass. Sie gilt von der Ausgabe bis zum Ablauf des Gültigkeitsdatums. Nach Ende der Gültigkeitsdauer ist die Ehrenamtskarte neu zu beantragen. Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht. Bei Ausscheiden von Ehrenamtlichen aus Ihrer Tätigkeit ist die Ehrenamtskarte zurückzugeben.

Wann und wo wird die Ehrenamtskarte ausgegeben?

Die erstmalige Ausgabe von Ehrenamtskarten erfolgt beim Landkreis Helmstedt. Die späteren Kartenausgaben gestalten die Gemeinden für ihre jeweiligen Einwohner individuell. Die zukünftigen Karteninhaber/innen werden zur offiziellen Kartenübergabe persönlich eingeladen. Sollten diese den Termin nicht wahrnehmen können, so wird die Karte auf Wunsch auch per Post zugeschickt.

Welche Gebühren fallen an?

Die Ausstellung der Ehrenamtskarte ist für die Antragstellerin / den Antragsteller kostenfrei.

Kooperationspartner gesucht!

Mit der Einführung der Ehrenamtskarte in Niedersachsen bietet sich Ihnen jetzt die Möglichkeit, Ihr Unternehmen noch bekannter zu machen und gleichzeitig etwas für ehrenamtlich Tätige zu tun. Mit der Ehrenamtskarte genießen die ehrenamtlich Tätigen landesweit Vergünstigungen in öffentlichen und privaten Einrichtungen. Ob Sport, Kultur, Freizeit, Handel oder Gastronomie, als Kooperationspartner profitieren nicht nur die Besitzer der Karte, sondern auch Sie.
Die Einführung der Ehrenamtskarte wird unter dem Motto „Ehrenamt ist Gold wert“ öffentlichkeitswirksam in Niedersachsen vermarktet. Für Sie heißt das: Sie sind als Kooperationspartner mit Ihrer Vergünstigung im Internet unter www.freiwilligenserver.de zu finden. Ein attraktiver Aufkleber im Eingangsbereich sorgt nicht nur für die Information, dass Sie Vergünstigungen gewähren, sondern unterstreicht auch Ihren Einsatz für das Gemeinwohl. Über die Art der Vergünstigung (Rabatte, freier Eintritt, etc.) entscheiden Sie mit Ihrem individuellen Angebot.
Wenn Ihr Interesse geweckt wurde und Sie Fragen zur Kooperation haben, so wenden Sie sich bitte an die für Ihren Betriebssitz zuständige Gemeinde, an den Landkreis Helmstedt, Personal und Organisation, Frau Hermann, Südertor 6, 38350 Helmstedt, Tel. 05351 - 121 1213 oder schreiben Sie eine E-Mail an ehrenamtskarte(at)landkreis-helmstedt.de.