Informationen, die beim Kraftfahrt-Bundesamt zu Ihrer Person gespeichert werden, können Sie online selbst einsehen. Dabei handelt es sich um Informationen
Diese Möglichkeit der Selbstauskunft haben nur Sie als betroffene Person. Dritte (etwa Ihr Arbeitgeber) können Ihre Daten nicht einsehen.
Um Ihre Informationen einzusehen, ist es lediglich notwendig, sich mit einem elektronisch lesbaren Personalausweis oder einem elektronisch lesbaren Aufenthaltstitel auf der Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes zu authentifizieren.
Die Zuständigkeit liegt beim Kraftfahrt-Bundesamt.
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Unmittelbar – Online-Ausgabe der Auskunft im PDF-Format
keine fachliche Freigabe
Hier halten wir Sie gebündelt auf dem Laufenden und zeigen Unterstützungsmöglichkeiten auf.
Aus aktuellem Anlass sind vor einem Besuch des Rathauses TERMINVEREINBARUNGEN zwingend notwendig un dnur noch in dringenden Fällen gewünscht.
Sie erreichen die jeweiligen Fachbereiche aber wie gewohnt telefonisch oder per Mail.
Die Kontaktdaten finden Sie hier: Telefonverzeichnis.
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