Eine umfassende Dorfentwicklungsplanung mit intensiver Bürgerbeteiligung, die fachliche Betreuung der Antragsteller und die Förderung investiver Vorhaben sind die bewährten Instrumente in Niedersachsen.
Fördermittel erhalten öffentliche und private Antragsteller in den Dörfern, die in das Dorferneuerungsprogramm des Landes Niedersachsen aufgenommen worden sind.
Gefördert werden können:
Die Höhe der Förderung beträgt
Die Fördersätze können sich um 5 für private und 10 Prozentpunkte für öffentliche Antragsteller erhöhen, wenn mit dem Vorhaben Ziele eines integrierten ländlichen Entwicklungskonzeptes oder eines Regionalentwicklungskonzeptes nach Leader umgesetzt werden.
Die Zuständigkeit liegt bei den Ämtern für regionale Landesentwicklung (ArL).
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Hier halten wir Sie gebündelt auf dem Laufenden und zeigen Unterstützungsmöglichkeiten auf.
Aus aktuellem Anlass sind vor einem Besuch des Rathauses TERMINVEREINBARUNGEN zwingend notwendig un dnur noch in dringenden Fällen gewünscht.
Sie erreichen die jeweiligen Fachbereiche aber wie gewohnt telefonisch oder per Mail.
Die Kontaktdaten finden Sie hier: Telefonverzeichnis.
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