Für den innergemeinschaftlichen Handel mit
benötigen Sie eine Zulassung.
Wenden Sie sich an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Die Gebühren betragen je nach Aufwand 30,00 bis 250,00 Euro; hinzu kommen Auslagen wie Reisekosten.
Das innergemeinschaftliche Verbringen darf erst nach der Zuweisung der Veterinärkontrollnummer durch das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz (BMELV) vorgenommen werden.
Hier halten wir Sie gebündelt auf dem Laufenden und zeigen Unterstützungsmöglichkeiten auf.
Aus aktuellem Anlass sind vor einem Besuch des Rathauses TERMINVEREINBARUNGEN zwingend notwendig un dnur noch in dringenden Fällen gewünscht.
Sie erreichen die jeweiligen Fachbereiche aber wie gewohnt telefonisch oder per Mail.
Die Kontaktdaten finden Sie hier: Telefonverzeichnis.
Montag:
08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag:
08:30 - 12:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch:
geschlossen
Donnerstag:
08:30 - 12:00 Uhr
14:00 - 15:00 Uhr
Freitag:
08:30 - 12:00 Uhr
Tel.: 05308/ 699 - 0
Fax: 05308/ 699 - 66
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38165 Lehre