Wenn Sie als Unternehmer im Handwerk öffentliche Aufträge erhalten möchten, müssen Sie eine aktuelle Mitgliedsbestätigung der Handwerkskammer vorweisen. Diese wird Ihnen auf Antrag ausgestellt.
Wenden Sie sich an die zuständige Handwerkskammer.
Hier halten wir Sie gebündelt auf dem Laufenden und zeigen Unterstützungsmöglichkeiten auf.
Aus aktuellem Anlass sind vor einem Besuch des Rathauses TERMINVEREINBARUNGEN zwingend notwendig un dnur noch in dringenden Fällen gewünscht.
Sie erreichen die jeweiligen Fachbereiche aber wie gewohnt telefonisch oder per Mail.
Die Kontaktdaten finden Sie hier: Telefonverzeichnis.
Montag:
08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag:
08:30 - 12:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch:
geschlossen
Donnerstag:
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Freitag:
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Tel.: 05308/ 699 - 0
Fax: 05308/ 699 - 66
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