Hier eine Information des Landkreises Helmstedt:
Die gemeinsamen, stetigen Anstrengungen der Kreispolitik und Kreisverwaltung führten in den vergangenen zwei Jahren zu einer gleichbleibenden Abfallgebührenlast der Bürgerinnen und Bürger. Aufgrund des Preisverfalls im Bereich des Altpapiermarktes musste der Landkreis Helmstedt hohe Verluste verkraften. Folglich sind die Abfallentsorgungsgebühren ab dem 1. Januar 2020 für den Bereich der Haushalte (Grund- und Gewichtsgebühr Restabfall und Bioabfall) und im Selbstanliefererbereich anzupassen. ´
Eine Übersicht:
- Grundgebühr pro 120/240 Liter Restabfallbehälter: 96 Euro (2019: 94,80)
- Grundgebühr pro 1.100 Liter Restabfallbehälter: 192 Euro (2019: 189,60)
- Leerungsgebühr 10 Euro (2019: 10 Euro)
- Gewichtsgebühr je kg Restabfall: 0,22 (2019: 0,21)
- Gewichtsgebühr je kg Bioabfall: 0,19 (2019: 0,18)
- Behältertauschgebühr: 30 Euro (2019: 30,00)
Die Behältertauschgebühr sowie die Gebühr für die Sperrmüll „Express-Abfuhr“ in
Höhe von 65 Euro pro 5m³ sind stabil geblieben, die „normale“ Sperrmüllabfuhr bleibt
gebührenfrei. Hinweis: Die Sperrmüllabfuhr kann pro Haushalt maximal 2 Mal pro Kalenderjahr genutzt werden.
Die Gebühr für die Zusatzoption „Biotonne Plus“ beträgt weiterhin 20,00 Euro pro Kalenderjahr.Hinzu kommt die Leistungsgebühr (Gewichtsgebühr), die sich nach dem verwogenen Gewicht der „Biotonne Plus“ berechnet sowie ggf. 10,00 Euro für die Ausstellung einer Ersatzvignette.
Für die Kosten der Kleinanlieferungen (kofferraumübliche Menge bis 600 l und bis 400 kg) von Abfällen aus Haushaltungen, die nicht über die Hausmüll- und Sperrmüllsammlung entsorgt werden können, wird die Pauschalgebühr von 10,00 Euro auf 15 Euro erhöht. Die weiteren Einzelpreise können der Abfallgebührensatzung des Landkreises Helmstedt in der derzeit gültigen Fassung entnommen werden.
Das „Kompostwerk der Terrakomp GmbH“ trägt fortan den Namen „Kompostwerk bei Offleben“.
Hier halten wir Sie gebündelt auf dem Laufenden und zeigen Unterstützungsmöglichkeiten auf.
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